Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen
Jede Änderung von Studiendokumenten, soweit diese nicht rein redaktioneller Natur ist, muss durch eine Änderungssatzung umgesetzt werden.
Der gesamte Prozess ist im Qualitätshandbuch der HTWK Leipzig abgebildet. Dort finden Sie auch Arbeitshilfen, Formulare, Dokumente und den vollständigen Prozessablaufplan zum Download.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede Änderung an den Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen sowie deren Anlagen nur durch den Erlass einer Änderungssatzung Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Die Ausnahme bilden rein redaktionelle Änderungen. Solche liegen jedoch nur vor, wenn sich durch die geplante Änderung der Regelungsgehalt nicht ändert. Daraus folgt, dass redaktionelle Änderungen in der Regel nur bei nicht sinnverändernden Berichtigungen in Rechtschreibung und Grammatik und bei Änderungen des Layouts vorliegen.
Für alle übrigen Änderungen ist der Erlass einer Änderungssatzung einschließlich des Durchlaufens des vollständigen Gremienweges erforderlich (Studienkommission – Vorschlag und Diskussion, Fakultätsrat – Beschluss und Vorlage an den Senat, Senat – Diskussion und Stellungnahme, Rektorat – Genehmigung, Veröffentlichung). Daneben sind wie beim Ersterlass einer Ordnung die weiteren zuständigen Stellen zu beteiligen.Außerdem ist mit der Einreichung der Ordnungen an die Gremien das ausgefüllte Qualitätsbeiblatt vorzulegen.
Das Qualitätsbeiblatt erhalten sie hier.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten sehr zeitaufwendig. Deshalb sollten gewünschte und geplante Änderungen an Studiendokumenten mit erheblichem zeitlichem Vorlauf verfolgt werden, damit nach Erlass ausreichend Zeit zur Umsetzung der Änderungen auch in der Datenverwaltung, Prüfungsorganisation, Studieninformation u.ä. verbleibt.
Folgendes Muster ist bei der Einreichung von Änderungen zu verwenden:
Zur leichteren Bearbeitung sind die Stellen, die individuell auf den Studiengang und die zu ändernde Ordnung angepasst werden müssen mit Suchzeichen versehen. Gleiche Angaben die mehrfach im Dokument vorkommen und eingetragen werden müssen, sind mit dem gleichen Suchzeichen versehen und können so über die „Suchen-Ersetzen“-Funktion des Textverarbeitungsprogramms in einem Arbeitsgang ersetzt werden.
Bei der Bearbeitung des Dokuments sind die Textstellen in der Neuregelung, grau hinterlegt kenntlich zu machen, die im Vergleich zur bisherigen Fassung der Ordnung geändert werden sollen.
Alle Angaben, die mit Suchzeichen gekennzeichnet sind, müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Suchzeichen sind dabei zu entfernen (funktioniert automatisch mit der Funktion „Suchen-Ersetzen“). Eine Ausnahme bilden nur die Datumsfelder für den Senatsbeschluss über die Änderungssatzung und das Datum der Genehmigung der Änderungssatzung durch das Rektorat.
Die hier dargestellte elektronische Form ist zur offiziellen Bearbeitung und zur Vorlage zu verwenden. Das Vorblatt den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen, nebst Legende ist Bestandteil des Dokuments und wird erst zur Veröffentlichung entfernt.
Änderungssatzungen führen zu einer erschwerten Lesbarkeit der Ordnungen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, so genannte rechtsbereinigte Lesefassungen der gesamten Ordnung zu erstellen. Dabei werden die Änderungen, die durch die Änderungssatzung beschlossen wurden, in den Text der bisherigen Ordnung eingearbeitet. Rechtsverbindlich bleibt jedoch allein die Textfassung Änderungssatzung. Für die Erarbeitung von rechtsbereinigten Lesefassungen ist das Muster für die Erstellung von rechtsbereinigten Lesefassungen zu verwenden.
Muster Rechtsbereinigte Lesefassung
Die Zuständigkeit für die Erarbeitung der rechtsbereinigten Lesefassung liegt bei der Fakultät. Die Veröffentlichung erfolgt über das Prorektorat Bildung auf der Internetseite der HTWK Leipzig unter: http://htwk.net/de/hochschule/hochschulleitung/hochschulrecht/amtliche-bekanntmachungen/studien-pruefungsordnungen/.
zuletzt aktualisiert am 6.07.2011E-Mail an den Autor senden

