Hauptpersonalrat
Neben den örtlichen Personalräten gibt es den übergeordneten Hauptpersonalrat. Er stellt die oberste Interessenvertretung für die Beschäftigten dar.
zuletzt aktualisiert am 25.06.2010E-Mail an den Autor senden
Neben den örtlichen Personalräten gibt es den übergeordneten Hauptpersonalrat. Er stellt die oberste Interessenvertretung für die Beschäftigten dar.
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