Einreise- u. Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Studieninteressenten
Studierende aus den Staaten der Europäischen Union und aus Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland besondere Regelungen vereinbart hat, sind von der Visapflicht ausgenommen.
Studierende aus allen anderen Ländern benötigen einen gültigen Reisepass mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
Ein Touristenvisum ist nicht ausreichend und kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken geändert werden.
Die deutschen Vetretungen im Ausland geben Ihnen gern Auskunft darüber, welche Dokumente Sie dafür vorlegen müssen.
Diese Informationen sowie eine Liste aller deutschen Vertretungen im Ausland finden Sie beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.
zuletzt aktualisiert am 30.04.2010E-Mail an den Autor senden

