Voraussetzungen ausländischer Studieninteressenten für das Vollzeitstudium
Deutschkenntnisse
Ausländische Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Hochschulstudiums ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen und in der Regel die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" mit der Mindestanforderung DSH-2 ablegen.
Von der DSH wird befreit, wer eines der folgenden Zertifikate vorlegt:
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (Niveaustufe 4) oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts oder
- Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz oder
- Großes oder Kleines deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
- Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis
Kann ein ausländisches Reifezeugnis dem deutschen nicht gleichgestellt werden, muss der Studienbewerber die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland" (FSP) ablegen.
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt am Studienkolleg und setzt voraus, dass der Bewerber einen Einstufungstest besteht.
Der Einstufungstest für die Studienvorbereitung findet jeweils im Januar und August des Jahres am Studienkolleg der Hochschule Zittau/ Görlitz (FH) statt.
Die Anmeldung zum Einstufungstest erfolgt durch die HTWK Leipzig.
zuletzt aktualisiert am 30.04.2010E-Mail an den Autor senden

