Studienvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit Bachelor- bzw. Diplomabschluss ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die Fachhochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung
- die Meisterprüfung in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung
- eine durch die Hochschule als gleichwertig anerkannte Qualifikation
Der schulische Teil der Fachhochschulreife (Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12/2 oder 13/1 eines Gymnasiums, Fachgymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs) wird an der HTWK Leipzig als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Beruflich qualifizierten Studienbewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung können einen formlosen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung in Verbindung mit Ihrer Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen einreichen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät.
Bewerber mit einer ausländischen HZB müssen Ihre Bewerbungsunterlagen durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen "Assist e.V." bearbeiten lassen.
Eignungstest Studiengang Architektur
Für die Zulassung zum Studiengang Architektur ist vor der Bewerbung zusätzlich der » Eignungstest zu bestehen. Bitte beachten Sie hierfür die Anmeldefristen.
Vorpraktikum
In einigen Studiengängen ist ein Vorpraktikum erforderlich. Es entfällt bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung bzw.einer berufspraktischen Tätigkeit.
Informationen zum Vorpraktikum finden Sie in den Studienordnungen der Bachelorstudiengänge.
» Übersicht geforderter Vorpraktika
zuletzt aktualisiert am 26.11.2010E-Mail an den Autor senden

