Bachelorauswahlverfahren (1. Fachsemester)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig nach einem festgelegten Verfahren auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften.
Bachelorstudiengänge
Das Auswahlverfahren gestaltet sich im Allgemeinen folgendermaßen: Nach Abzug der Studienplätze für
- Bewerber/innen mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst,
- Ausländische Studienbewerber/innen (außer EU-Bürger und Bildungsinländer),
- Zweitstudienbewerber/innen und
- Härtefälle
werden die verbleibenden Studienplätze in drei Quoten vergeben:
- Hochschulinterne Auswahl (60%) – Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der HZB. Berücksichtigt werden zusätzlich fachspezifische Auswahlkriterien. Durch ein Bonussystem kann die Durchschnittsnote der HZB verbesssert werden.
- Grad der Qualifikation (20%) – Durchschnittsnote der HZB,
- Wartezeit (20%) – in der Regel Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen,
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht aus, entstehen im Ergebnis des Auswahlverfahrens Zulassungsgrenzen. Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu, es sind die sogenannten NC-Werte (» Übersicht der NC-Werte).
Masterstudiengänge
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang relevanten Hochschulabschlusses. Soweit ein Bewerber einen ersten Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote nachweist, erfolgt die Auswahl allein auf Grundlage dieser Abschlussnote.
Durch ein Bonussystem kann die Durchschnittsnote bzw. Abschlussnote bei Bewerbung für die Masterstudiengänge Bauingenieurwesen und Betriebswirtschaft verbessert werden (siehe Anlage 1 der Masterauswahlordnung)
zuletzt aktualisiert am 5.01.2011E-Mail an den Autor senden

