Nachrückverfahren und Losverfahren
Sofern Sie im ersten Auswahlverfahren (Hauptverfahren) keine Zulassung erhalten haben, teilen wir Ihnen dies schriftlich mit. Aus dem Ablehnungsbescheid können Sie entnehmen, auf welchen Rängen Sie stehen.
Nachrückverfahren
Sofern in einem Studiengang wieder Studienplätze freiwerden, findet das Nachrückverfahren statt. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren, müssen Sie sich fristgerecht über die BewerberInfobox anmelden.
Losverfahren
Das Losverfahren bietet Ihnen eine weitere Chance auf einen Studienplatz. Es wird nur für die Studiengänge durchgeführt, bei denen nach der Einschreibung Ende September wieder Studienplätze freiwerden.
Die Anmeldung zum Losverfahren erfolgt ebenfalls über die Bewerberinfobox, sofern Sie sich bereits für das Wintersemester 2011/12 beworben haben.
Wenn Sie sich noch nicht beworben und keinen Zugang zur BewerberInfoBox haben, können Sie sich postalisch mit dem Antrag auf Zulassung für das Losverfahren anmelden.
Termine Losverfahren für das Wintersemester 2011/12
| 19.08. bis 16.09.2011 | Anmeldung zum Losverfahren |
| ab 17.09.2011 | Versand der Zulassungsbescheide im Losverfahren (Ablehnungen werden nicht versandt) |
Wie geht's weiter?
Erhalten Sie im Rahmen des Nachrückverfahrens oder Losverfahren eine Zulassung, informieren wir Sie unverzüglich. Sie müssen anschließend unbedingt innerhalb der Annahmefrist (siehe Zulassungsbescheid) den erhaltenen Studienplatz annehmen. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.
zuletzt aktualisiert am 27.07.2011E-Mail an den Autor senden


