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Rückmeldung & Beurlaubung

Rückmeldung zum Studium

Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich zu jedem Fachsemester (auch bei Praktischem Studiensemester, bei Beurlaubung und Auslandssemester) fristgerecht "wieder einzuschreiben".

02.05. - 03.06.2011

Rückmeldung für das Wintersemester 2011/12
04.06. - 14.10.2011 Nachfrist für das Wintersemester 2011/12

Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Beachten Sie bitte, dass sich der Semesterbeitrag wegen des MDV-Tickets erhöht hat.

Nach Zahlungseingang können Sie voraussichtlich ab 06.06.2011 an den Validierungsstationen die Gültigkeit Ihrer HTWK-Card aktualisieren und Ihre Studienbescheinigungen über QIS beziehen.

Vom o. g. Zeitpunkt an erhalten Sie Studienbescheinigungen für das Sommersemester 2011 nur noch zu den Sprechzeiten im Dezernat Studienangelegenheiten oder Sie verwenden eine Studienverlaufsbescheinigung zum Nachweis Ihres Studiums.

Beachten Sie bitte, dass eine fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation führen kann.

Beurlaubung

Studierende können auf Antrag aus folgenden wichtigen Gründen beurlaubt werden:

  • Krankheit
  • Prüfungsvorbereitung
  • Ableistung eines nicht studienbedingten Praktikums
  • Auslandsaufenthalt
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
  • Familiäre Gründe
  • Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig

Die Beurlaubung kann in der Regel für zwei Semester gewährt werden.

Der Antrag ist (auch formlos) innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester ggf. mit erforderlichen Nachweisen im Dezernat Studienangelegenheiten einzureichen.

Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt.

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