Studieren mit Kindern
Die HTWK Leipzig ist bestrebt, studierenden Eltern oder die es werden wollen, praktische und hilfreiche Unterstützung bei der Organisation des Studiums mit Kind zu geben.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen erste Informationen zum Thema Studieren mit Kind geben. Dennoch sollten Sie unbedingt die Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der HTWK Leipzig wahrnehmen.
Grundsätzlich sei gesagt, es gelten auch für Studierende die gesetzlich geregelten Fristen zum Schutz der werdenden Mutter und nach der Entbindung der Mutterschutz! Studierende, die ein oder mehrere Kinder erziehen, können sich während der Elternzeit auf Antrag vom Studium beurlauben lassen, was Vor- und Nachteile hat. Lassen Sie sich hierzu im Studierendensekretariat des Dezernates Studienangelegenheiten beraten! Ihre Sachbearbeiterin hilft Ihnen gern!
Achtung: Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf Leistungen durch das BAföG. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Sozialleistungen, die nach Einkommen auf Antrag entschieden werden. Informieren Sie sich unter Studieren-Finanzielles.
Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester ggf. mit erforderlichen Nachweisen im Dezernat Studienangelegenheiten einzureichen.
Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Diese müssen beim Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät angemeldet werden.
Auch während der Beurlaubung muss der Semesterbeitrag bezahlt werden.
Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt.
Studieren mit Kind im Ausland
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für studierende Eltern ein Studium mit Kind im Ausland zu organisieren. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier und im Akademischen Auslandsamt der HTWK Leipzig
zuletzt aktualisiert am 15.04.2011E-Mail an den Autor senden




